Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14163
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Insolvenzprofil
Diensteistungen für Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rathausallee 148, 47445 Moers
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 14163
EUID
DER1304.HRB14163
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 21/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
André Dobiey
Adresse
Flutstraße 37, 47533 Kleve
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2024 , 14:12 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 14:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.09.2024
Prüfungstermin
02.10.2024
Prüfungsstichtag
04.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export sowie Ankauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art, auch elektrisch betriebene, inklusive der Erbringung von zugehörigen Dienstleistungen und anderen geschäftsbezogenen Leistungen, außerdem der entsprechende Service und Gutachten, der Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen im EDV-Bereich inkl. der Beschaffung hierzu notwendiger Hard- und Software Betrieb eines Internetradios mit zugehörigen Marketing-Maßnahmen aller Art Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen im Energie-Bereich inkl. der Beschaffung hierzu notwendiger Hard- und Software und Vermittlung von Verträgen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungen für Deutschland GmbH, mit Sitz in Moers, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 07.05.2024 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Kleve erfolgt, wobei André Dobiey zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Die Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des Verwalters, und Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Der Prüfungsstichtag ist der 04.02.2026. Die Einsichtnahme in die Forderungstabelle und die zugehörigen Urkunden ist ab dem 21.01.2026 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve möglich.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungen für Deutschland GmbH wurde am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 09.04.2024. Zuvor waren am 07.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und André Dobiey zum vorläufigen Insolvenzverwalter bes…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungen für Deutschland GmbH wurde am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Gläubigerantrag vom 09.04.2024. Zuvor waren am 07.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und André Dobiey zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss wurde derselbe zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 11.09.2024. Der Prüfungstermin ist für den 02.10.2024 angesetzt. Eine nachträgliche Bekanntmachung vom 15.10.2025 bezieht sich auf das schriftliche Prüfungsverfahren mit einem Prüfungsstichtag am 04.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14163 eingetragenen Diensteistungen für Deutschland GmbH, Rathausallee 148, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Werner Boeffel, V…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14163 eingetragenen Diensteistungen für Deutschland GmbH, Rathausallee 148, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Werner Boeffel, Vluyner Nordring 50 b, 47506 Neukirchen-Vluyn
ist am 07.05.2024, um 14:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird André Dobiey, Flutstraße 37, 47533 Kleve bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 21/24
Amtsgericht Kleve, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 21/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14163 eingetragenen Dienstleistungen für Deutschland GmbH, Rathausallee 148, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Werner Boeffel, Vluyner No…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 21/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14163 eingetragenen Dienstleistungen für Deutschland GmbH, Rathausallee 148, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Werner Boeffel, Vluyner Nordring 50 b, 47506 Neukirchen-Vluyn
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 21.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 21/24
Amtsgericht Kleve, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 21/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14163 eingetragenen Dienstleistungen für Deutschland GmbH, Rathausallee 148, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Werner Boeffel, Vluyner Nordring 50 b, 47506 Neukirc…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 21/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14163 eingetragenen Dienstleistungen für Deutschland GmbH, Rathausallee 148, 47445 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Werner Boeffel, Vluyner Nordring 50 b, 47506 Neukirchen-Vluyn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 14:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt André Dobiey, Flutstraße 37, 47533 Kleve.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.10.2024.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 18.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
38 IN 21/24
Kleve, 01.08.2024
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