Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 728322

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Insolvenzprofil

Dienstleistungen Störk GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Obermöllenbronn 14, 88339 Bad Waldsee
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 728322
EUID
DEB8537.HRB728322

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen
105 IN 847/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Michael Wahl
Adresse
Karlstraße 33, 89073 Ulm

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.06.2026 , 09:30 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Winterdienstes, der Pflege und Instandhaltung von Außenanlagen und des Transports von Gütern.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ravensburg hat am 25.06.2026 über den Antrag der Dienstleistungen Störk GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wahl bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

105 IN 847/25 | In dem Verfahren über den Antrag Dienstleistungen Störk GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Obermöllenbronn 14, 88339 Bad Waldsee - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldn…

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