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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Durchführung von Transporten aller Art und die Vermittlung von Dienstleistungen aller Art. Tätigkeiten, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, fallen nicht unter den Unternehmensgegenstand .
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- und Transportzentrale Bayern GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren (Tabellenblattnummer 16-19). Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 06.05.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Das Insolvenzgericht beabsichtigt zudem, über die Vergütungsanträge des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden; hierzu können die Gläubiger innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Stellung nehmen.
Originalbekanntmachung
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