Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dienstleistungszentrum Jepp GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 16810
EUID
DER1304.HRB16810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 44/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
07.02.2025 , 18:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2025
Prüfungstermin
27.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung und Betrieb eines Pflegedienstes, insbesondere Erbringung von (Assistenz-)Dienstleistungen aller Art im Bereich der (Intensiv-)Pflege und (Intensiv-)Betreuung sowie aller der mit diesem Geschäftszweck zusammenhängenden und diesen fördernden Geschäften (wie z.B. die Budgetbegleitung) gemäß des Fünften, Neunten und Elften Sozialgesetzbuches (SGB V, IX ; XI und XII).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungszentrum Jepp GmbH ist am 07.02.2025 um 18:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 08.08.2024 bei Gericht eingegangen. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Natascha Habura ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 15.04.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der dem Stichtag für die Prüfung der Forderungen entspricht, ist auf den 27.05.2025 angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen werden ab dem 29.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 24.02.2025 erfolgte eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses wegen offenerbarer Unrichtigkeit bezüglich der Schuldnerbezeichnung und der gesetzlichen Vertretung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, Seeallee 61, 47574 Goch und Frau Charline Jepp, Da…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, Seeallee 61, 47574 Goch und Frau Charline Jepp, Danziger Str. 21 , 47574 Goch
Geschäftszweig: Errichtung und Betrieb eines Pflegedienstes, insbesondere Erbringung von (Assistenz-) Dienstleistungen aller Art im Bereich der (Intensiv-)Pflege und (Intensiv-)Betreuung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.02.2025, um 18:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.05.2025.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 29.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
49 IN 44/24
Kleve, 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, Seeallee 61, 47574 Goch
…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, Seeallee 61, 47574 Goch
wird der Beschluss vom 07.02.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerbezeichnung lautet:
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragene Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, Seeallee 61, 47574 Goch
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
49 IN 44/24
Kleve, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, und Frau Charl…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, und Frau Charline Jepp, Danziger Str. 21 , 47574 Goch
Geschäftszweig: Errichtung und Betrieb eines Pflegedienstes, insbesondere Erbringung von (Assistenz-) Dienstleistungen aller Art im Bereich der (Intensiv-)Pflege und (Intensiv-)Betreuung
ist am 23.09.2024, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 44/24
Amtsgericht Kleve, 23.09.2024
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