Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 8884

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digital value GmbH vertreten d. d. GF

Verfahrensfortschritt

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Vorläufige Maßnahmen

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Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 8884
EUID
DEM1203.HRB8884

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
86/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Termine & Fristen

Abweisung mangels Masse
11.06.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der digital value GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frankenstraße 14, 65719 Hofheim (AG Königstein, HRB 8884), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.06.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus, sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde soll begründet werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

90 IN 86/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der digital value GmbH vertreten d. d. GF, Frankenstraße 14, 65719 Hofheim (AG Königstein, HRB 8884), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.06.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in d…

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