Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes sowie Hilfs- und Halbfertigteile mit Schwerpunkt im Bereich digitaler Fertigung, Durchführung von Fort-, Schulungs- und Weiterbildungsseminaren sowie Vertrieb-, Support- und damit verbundende Dienstleistungen von Dentalprodukten und Geräten. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann auch andere Unternehmen neu errichten oder erwerben oder sich an solchen beteiligen und/oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Das Amtsgericht Bochum hat am 28.05.2026 um 12:09 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Digitales Kompetenzzentrum GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18105, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer Herr Frank Löring vertritt die Schuldnerin, deren Geschäftszweig die Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes ist. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Fliegner aus Herne bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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