Vorläufiges Insolvenzverfahren Nordrhein-Westfalen HRB 18105

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Insolvenzprofil

Digitales Kompetenzzentrum GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alfred-Herrhausen-Straße 45, 58455 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18105
EUID
DER2201.HRB18105

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 521/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Robert Fliegner
Adresse
Westring 303, 44629 Herne

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2026 , 12:09 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes sowie Hilfs- und Halbfertigteile mit Schwerpunkt im Bereich digitaler Fertigung, Durchführung von Fort-, Schulungs- und Weiterbildungsseminaren sowie Vertrieb-, Support- und damit verbundende Dienstleistungen von Dentalprodukten und Geräten. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann auch andere Unternehmen neu errichten oder erwerben oder sich an solchen beteiligen und/oder deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Bochum hat am 28.05.2026 um 12:09 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Digitales Kompetenzzentrum GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18105, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführer Herr Frank Löring vertritt die Schuldnerin, deren Geschäftszweig die Herstellung sämtlichen zahntechnischen Zahnersatzes ist. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Fliegner aus Herne bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 521/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18105 eingetragenen Digitales Kompetenzzentrum GmbH, Alfred-Herrhausen-Str. 45, 58455 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Löring, A…

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