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Insolvenzprofil
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Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb der Immobilien kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine Geschäfte, die unter § 1 KWG oder § 34c GewO fallen.
Im Verfahren über das Vermögen der d.i.i. 104 Immobilien GmbH ist am 03.05.2024 um 10:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt worden.
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