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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. Die Gesellschaft ist eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB und geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff., welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a. Immobilien (einschließlich Wald, Forst- und Agrarland) b. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen c. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB d. Derivate zu Absicherungszwecken. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), b. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, c. Sonstige Tätigkeiten, die mit den vorgenannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Hierzu zählen auch die Tätigkeiten für fremde Investmentvermögen, die mittelbar oder unmittelbar erbacht werden, Steuerungsaufgaben im Zusammenhang mit dem An- und Verkaufsprozess der Immobilien, Steuerungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Asset Management, Research-Aufgaben, Reporting-Aufgaben und der Vorbereitung der Kommunikation und von Präsentationen. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsgemäß im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Investment GmbH ist am 31.05.2024 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 22.04.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Miguel Grosser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist das Verfügungsverbot für die Schuldnerin in Kraft getreten und die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 14.03.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Zudem ist eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet worden, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 02.02.2026 läuft.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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