Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
d.i.i. M. GmbH & Co. KG c/o Frank Wojtalewicz als Gf.der d.i.i. Deutssche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRA 10206
EUID
DEM1906.HRA10206
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
1251/24 D-11-9
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Frank Wojtalewicz
Rolle
Insolvenzverwalter (als Vertreter der Gesellschafterin)
Adresse
Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
25.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der d.i.i. M. GmbH & Co. KG (vertreten durch die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH) ist die Zustimmung zur Schlussverteilung nach Beendigung der Verwertung der Insolvenzmasse erteilt worden. Gläubiger können bis zum 25.0elle 2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einreichen sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1251/24 D-11-9 Das Insolvenzverfahren d.i.i. M. GmbH & Co. KG c/o Frank Wojtalewicz als Gf.der d.i.i. Deutssche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRA 10206),
vertreten durch:
1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH (AG Wiesbaden HRB 24924), B…
810 IN 1251/24 D-11-9 Das Insolvenzverfahren d.i.i. M. GmbH & Co. KG c/o Frank Wojtalewicz als Gf.der d.i.i. Deutssche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRA 10206),
vertreten durch:
1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH (AG Wiesbaden HRB 24924), Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, (Geschäftsführer),
1.2. Dirk Hasselbring, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1251/24 D-11-9 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. M. GmbH & Co. KG c/o Frank Wojtalewicz als Gf.der d.i.i. Deutssche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 10206),
vertreten durch:
1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH (AG Wiesbaden HRB 24924…
810 IN 1251/24 D-11-9 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. M. GmbH & Co. KG c/o Frank Wojtalewicz als Gf.der d.i.i. Deutssche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH, Augustastraße 16, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 10206),
vertreten durch:
1. d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH (AG Wiesbaden HRB 24924), Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, (Geschäftsführer),
1.2. Dirk Hasselbring, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 25.08.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 30.06.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.