Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DNW Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Danziger Straße 22, 20099 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 172184
EUID
DEK1101.HRB172184
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 297/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.10.2025 , 12:36 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.10.2025 , 12:58 Uhr
Eröffnung
06.07.2026 , 15:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.08.2026
Berichtstermin
30.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg und Umgebung - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DNW Invest GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet. Am 01.10.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen sowie die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgt. Dem Schuldner wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, und die Verwaltungs- und Verfügungsbefachen über das Vermögen sind auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Zudem ist die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände) untersagt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DNW Invest GmbH ist am 06.07.2026 um 15:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag einer Gläubigerin war zulässig und begründet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits zuvor angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DNW Invest GmbH ist am 06.07.2026 um 15:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag einer Gläubigerin war zulässig und begründet. Vorläufige Maßnahmen waren bereits zuvor angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.08.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 30.09.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung von Grundbesitz, beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszwei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg und Umgebung - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
ist am 01.10.2025, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 297/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszwei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber,
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg und Umgebung - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
ist am 16.10.2025, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 297/25
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber
Geschäftszweig: Der Gegenstand des Unternehmens is…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber
Geschäftszweig: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Hamburg und Umgebung - und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.07.2026, um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, hier: Die Gläubigerversammlung stimmt gem. § 160 Abs. 1 und 2 InsO der bestmöglichen Verwertung des Grundbesitzes zu
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Gläubigerantrag ist zulässig und begründet. Die Antragstellerin hat eine ihr zustehende und gegen die Schuldnerin gerichtete Forderung sowie die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin glaubhaft gemacht, §§ 14 Abs. 1 Ins; 4 Abs. 1 InsO i.V.m. § 294 ZPO. Die insoweit geäußerten Einwände der Schuldnerin greifen nicht durch. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Sachverständigen und vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Morgen in dem Gutachten vom 23.06.2026, dort Seite 10 ff., Bezug genommen. Auf Grund des genannten ausführlichen und nachvollziehbaren Gutachtens steht auch zur Überzeugung des Gerichts fest, dass bei der Schuldnerin die Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 297/25
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber
ist am 10.07.2026 bei Ge…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 297/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172184 eingetragenen DNW Invest GmbH, Danziger Straße 22, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Nihad Weber
ist am 10.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 297/25
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2026
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