Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
doitsu-delika GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108324
EUID
DEM1201.HRB108324
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 901/18 D-1-1
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
28.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
In- und Export von Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH ist eröffnet. Die Schlussverteilung ist genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main zur Einsichtnahme aus. Für die Insolvenzverwalterin sind Vergütung und Auslagen festgesetzt. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 28.07.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 250,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel, ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die G…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel, ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 3.810,69, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO liegen keine zu berücksichtigenden Forderungen vor. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
AZ: 810 IN 901/18 D-1-1 Frankfurt am Main, 27.05.2025 Amtsgericht Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankf…
810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 6.125,00 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankf…
810 IN 901/18 D-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der doitsu-delika GmbH, Wetterauer Weg 16, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108324), vertr. d.: 1. Michael Kittlaus, Wilhelm-Leuschner-Straße 13, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Seiko Ahlberg, Walter-Leifke-Straße 3, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 28.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 250,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2025
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