Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dold GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 260273
EUID
DEB8534.HRB260273
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 2021/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Aufhebung
22.04.2026 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2026
Insolvenzplanverfahren
04.08.2026 , 13:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb elektromechanischer und elektronischer Geräte, insbesondere zur Messung und Regelung von Temperatur, Druck und Feuchte sowie Großhandel mit diesen Geräten und die Tätigkeit auf verwandten Gebieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dold GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt, wird vom Amtsgericht Stuttgart behandelt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Robin Hezel. Das Amtsgericht Stuttgart hat am 20.04.2026 beschlossen, den für den 22.04.2026 um 13:30 Uhr angesetzten Termin aufzuheben.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dold GmbH in Remshalden ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Der Termin zur Aufhebung vom 22.04.2026 wurde aufgehoben. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 23.07.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dold GmbH in Remshalden ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Der Termin zur Aufhebung vom 22.04.2026 wurde aufgehoben. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 23.07.2026 läuft. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan ist für den 04.08.2026 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2021/25
Amtsgericht Stuttgart
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dold GmbH, Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 260273
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollm…
12 IN 2021/25
Amtsgericht Stuttgart
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dold GmbH, Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 260273
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Hezel, Johann-Philipp-Palm-Straße 39, 73614 Schorndorf, Gz.: 653/25 RH/09
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hat das Amtsgericht Stuttgart am 20.04.2026 beschlossen:
Der Termin vom Mittwoch, 22.04.2026, 13:30 Uhr, wird aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2021/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dold GmbH, Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 260273
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Hezel, Johann-Phili…
12 IN 2021/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dold GmbH, Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 260273
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Hezel, Johann-Philipp-Palm-Straße 39, 73614 Schorndorf, Gz.: 653/25 RH/09
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 2021/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dold GmbH, Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 260273
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Hezel, Johann-Phili…
12 IN 2021/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dold GmbH, Föhrenbachstraße 3, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Timo Hutt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 260273
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Robin Hezel, Johann-Philipp-Palm-Straße 39, 73614 Schorndorf, Gz.: 653/25 RH/09
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 04.08.2026, 13:00 Uhr
Sitzungssaal 402, 4. OG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Soweit ein Gläubiger am Termin persönlich teilnehmen möchte, möge er für das Mitführen eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) eigenständig Sorge tragen. Soweit die geltend gemachte Forderung nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder aus der Anlage zum Insolvenzplan ersichtlich sein sollte, mögen ausreichende Unterlagen zum Nachweis der Forderung im Termin vorgelegt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind, § 240 InsO.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Insolvenzplans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer,
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln befriedigt werden kann.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 02.07.2026
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