Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DORMA-Glas GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Max-Planck-Str. 33-45, 32107 Bad Salzuflen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 2238
EUID
DER2307.HRB2238
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 188/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Rolle
Sachwalter
Adresse
Paderwall 13, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2026 , 08:43 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.06.2026
Berichtstermin
16.07.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die serienmäßige Herstellung und der Vertrieb von Glas- und Glastürbeschlägen jeder Art einschließlich des Zubehörs, die Be- und Verarbeitung von Glas sowie jede sonstige Tätigkeit, die geeignet ist, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 01.05.2026 um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DORMA-Glas GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 09.03.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.06.2026 beim Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden, dessen Mitglieder noch ihre Annahmeerklärung abgeben müssen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist für den 16.07.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem die Person des Sachwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 22.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 188/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2238 eingetragenen DORMA-Glas GmbH, Max-Planck-Str. 33-45, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gregor Schnitzler und Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 188/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 2238 eingetragenen DORMA-Glas GmbH, Max-Planck-Str. 33-45, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gregor Schnitzler und Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Geschäftszweig: Die serienmäßige Herstellung und der Vertrieb von Glas- und Glastürbeschlägen jeder Art einschließlich des Zubehörs pp.
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 08:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.03.2026 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Pensions-Sicherungs-Verein vertr. d. Herrn Yasin Topcuoglu, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln
Coface Finanz GmbH, vertr. d. Herrn Bernd Reich, Isaac-Fuda-Allee 1, 55124 Mainz
Agentur für Arbeit Bielefeld vertr. d. Herrn Michael Schreiber, Werner-Bock.Str. 8, 33602 Bielefeld
dormakaba Deutschland GmbH vertr. d. Hern Oliver Squar, DORMA Platz 1, 58256 Ennepetal
Aliante Equity 3 S.p.A vertr. d. Rechtsanwältin Dr. Sabine Vorwerk, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 16.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung im Ganzen oder in Teilen an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.104 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 188/26
Bielefeld, 01.05.2026
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