Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 19407
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
>>DOVO<< Stahlwaren BRACHT GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Böcklinstr. 10, 42719 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 19407
EUID
DER1608.HRA19407
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 189/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOVO Stahlwaren BRACHT GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Amtsgericht Wuppertal hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.07.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 189/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19407 eingetragenen >>DOVO<< Stahlwaren BRACHT GmbH & Co. KG, Böcklinstraße 10, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 189/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 19407 eingetragenen >>DOVO<< Stahlwaren BRACHT GmbH & Co. KG, Böcklinstraße 10, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 14822 eingetragene Bracht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Böcklinstraße 10, 42719 Solingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Kirschbaum, Südstraße 2, 58332 Schwelm und Ulrich Wiethoff, Böcklinstraße 10, 42719 Solingen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 189/20
Amtsgericht Wuppertal, 06.06.2025
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