Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10750
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Insolvenzprofil
DPI Türdesign GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 10750
EUID
DER1202.HRB10750
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 154/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Vinckeufer 3, 47119 Duisburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.02.2024
Prüfungsstichtag
14.03.2024
Berichtstermin
21.03.2024 , 10:00 Uhr
Aufhebung der Eigenverwaltung
08.07.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
25.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPI Türdesign GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst ist Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke zum Sachwalter ernannt worden. Forderungen waren bis zum 01.02.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin war für den 21.03.2024 angesetzt. Da die Erreichung des Eigenverwaltungsziels, insbesondere eine angestrebte Sanierung, als aussichtslos erwiesen ist, ist die Anordnung der Eigenverwaltung am 08.07.2024 aufgehoben worden. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ist nun zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPI Türdesign GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet, jedoch später aufgehoben, da eine Sanierung aussichtslos war. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt. Zum Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPI Türdesign GmbH ist am 01.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet, jedoch später aufgehoben, da eine Sanierung aussichtslos war. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt. Die Forderungen der Gläubiger sind bei dem Verwalter anzumelden. Am 25.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 154/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10750 eingetragenen DPI Türdesign GmbH, Am Schornacker 109, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin H. Dettmer, Am Ackerrain 7, 50933 Köln
Geschäftszweig: Herste…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 154/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10750 eingetragenen DPI Türdesign GmbH, Am Schornacker 109, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin H. Dettmer, Am Ackerrain 7, 50933 Köln
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Alu-Kunststoff-Glas-Paneelen etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet (§ 270f InsO). Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg , Tel. Nr.0203/34840 , Fax Nr. 02033484510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 20.10.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe, Bismarckstr. 1, 46483 Wesel, vertreten durch Herrn Christian Bollwerk,
2. die Kurt Spitzer GmbH & Co. KG, Dycker Feld 48, 42653 Solingen, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Ulrich Henschel,
3. Herrn Lukas Ewald, Süderweg 4a, 46499 Hamminkeln als Arbeitnehmervertreter.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Donnerstag, 21.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Fortführung oder der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- sowie ggf. den Auftrag zur Erstellung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 14.03.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
62 IN 154/23
Duisburg, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 154/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10750 eingetragenen DPI Türdesign GmbH i.L., Am Schornacker 109, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Martin Dettmer, Am Ackerrain 7, 50933 Köln…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 154/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10750 eingetragenen DPI Türdesign GmbH i.L., Am Schornacker 109, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Martin Dettmer, Am Ackerrain 7, 50933 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte d'Avoine, Teubler, Neu pp., Bembergstr. 2 - 4, 42103 Wuppertal
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt, §§ 80 ff InsO.
Die Erreichung des Eigenverwaltungsziels, insbesondere eine angestrebte Sanierung hat sich als aussichtslos erwiesen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 4 InsO; § 766 ZPO steht jedem Drittschuldner zu.
Die Erinnerung und die sofortige Beschwerde sind bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann darüber hinaus auch bei dem Landgericht Duisburg eingelegt werden. Erinnerung und Beschwerde können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die Erinnerung ist unbefristet.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg oder dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Erinnerung und sofortige Beschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
62 IN 154/23
Amtsgericht Duisburg, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 154/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10750 eingetragenen DPI Türdesign GmbH i.L., Am Schornacker 109, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Martin Dettmer, Am Ackerrain 7, 50933 Köln…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 154/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 10750 eingetragenen DPI Türdesign GmbH i.L., Am Schornacker 109, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Martin Dettmer, Am Ackerrain 7, 50933 Köln
ist am 25.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
62 IN 154/23
Amtsgericht Duisburg, 31.07.2024
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