Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg (nachstehend auch "Gesellschaft") verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung und Erziehung, von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Religion, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung und Unterstützung kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur Unternehmensgruppe "Pfeiffersche Stiftungen" gehörenden steuerbegünstigten Unternehmen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die in der Anlage genannten sonstigen steuerbegünstigten Unternehmen, insbesondere durch Lieferungen und Leistungen jeglicher Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch Dienste in den folgenden Aufgabengebieten: - Küche und Cafeteria - Hol- und Bringedienste - Pforte und Telefondienste - Reinigungsdienste, einschließlich Straßenreinigung- und Winterdienste - Garten- und Landschaftspflege. Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen erbringt darüber hinaus weitere Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe, die im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den in der Anlage genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen wird vom Amtsgericht Magdeburg bearbeitet. Zuerst wurde am 20.01.2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Am 19.02.2025 erhielt der vorläufige Sachwalter Unterstützungsbefugnisse für die Insolvenzgeldvorfinanzierung und Buchführung. Am 18.03.2025 wurde Dr. Lars Timm zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Das Verfahren ist am 01.04.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden, wobei Eigenverwaltung angeordnet wurde. Rechtsanwalt Dirk Becker ist als Sachwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 12.05.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin mit Gläubigerversammlung ist für den 11.06.2025 um 11:00 Uhr angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen wird vor dem Amtsgericht Magdeburg geführt. Am 20.01.2025 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Becker zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Am 19.02.2025 erhielt der Sachwalter U…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen wird vor dem Amtsgericht Magdeburg geführt. Am 20.01.2025 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Becker zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Am 19.02.2025 erhielt der Sachwalter Unterstützungsbefugnisse für die Insolvenzgeldvorfinanzierung und Buchführung. Am 18.03.2025 wurde ein Geschäftsführer zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Das Verfahren ist am 01.04.2025 eröffnet worden, wobei Eigenverwaltung angeordnet wurde. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 12.05.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin der Gläubiger ist für den 11.06.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg (AG Stendal, HRB 105719),
vertreten durch:
Dr. Lars Timm, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Gunnar Müller-Henneberg c/o Lu…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg (AG Stendal, HRB 105719),
vertreten durch:
Dr. Lars Timm, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Gunnar Müller-Henneberg c/o Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Mulansky, Lortzingstraße 35, 01307 Dresden, sind die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder durch gesonderte Beschlüsse des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse nebst Rechtsmittelbelehrung können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
- 340 IN 28/25 (361) - ( 20.08.2025 )
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 28/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg,
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg
(nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließl…
340 IN 28/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg,
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg
(nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke i.S.d. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung und Erziehung, von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Religion, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung und Unterstützung kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen gehörenden steuerbegünstigten Unternehmen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die in der Anlage genannten steuerbegünstigten Unternehmen, insbesondere durch Lieferung und Leistungen jeglicher Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch Dienste in den folgenden Aufgabengebieten: Küche und Cafeteria, Hol- und Bringedienste, Pforte und Telefondienste, Reinigungsdienste, einschließlich Straßenreinigung- und Winterdienste, Garten und Landschaftspflege. Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen erbringt darüber hinaus weitere Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe, die im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den in der Anlage genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
(AG Stendal, HRB 105719), vertr. d.: 1. Dr. Lars Timm, (Geschäftsführer), wurde am 18.03.2025 gemäß § 270c Abs. 4 InsO zusätzlich zu der am 20.01.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 28/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg,
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg
(nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließl…
340 IN 28/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg,
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg
(nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke i.S.d. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung und Erziehung, von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Religion, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung und Unterstützung kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen gehörenden steuerbegünstigten Unternehmen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die in der Anlage genannten steuerbegünstigten Unternehmen, insbesondere durch Lieferung und Leistungen jeglicher Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch Dienste in den folgenden Aufgabengebieten: Küche und Cafeteria, Hol- und Bringedienste, Pforte und Telefondienste, Reinigungsdienste, einschließlich Straßenreinigung- und Winterdienste, Garten und Landschaftspflege. Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen erbringt darüber hinaus weitere Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe, die im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den in der Anlage genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
(AG Stendal, HRB 105719), vertr. d.: 1. Robert Krause, (Geschäftsführer), 2. Dr. Lars Timm, (Geschäftsführer), wurde am 19.02.2025 gemäß §§ 270 ff., 270b Abs. 1, 274 Abs. 2 Satz 2, 270c InsO zusätzlich zu der am 20.01.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung angeordnet, dass der vorläufige Sachwalter die Antragstellerin im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten unterstützen kann.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.04.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der
DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg,
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magd…
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.04.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der
DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg,
Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg
(nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke i.S.d. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung und Erziehung, von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Religion, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung und Unterstützung kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen gehörenden steuerbegünstigten Unternehmen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die in der Anlage genannten steuerbegünstigten Unternehmen, insbesondere durch Lieferung und Leistungen jeglicher Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch Dienste in den folgenden Aufgabengebieten: Küche und Cafeteria, Hol- und Bringedienste, Pforte und Telefondienste, Reinigungsdienste, einschließlich Straßenreinigung- und Winterdienste, Garten und Landschaftspflege. Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen erbringt darüber hinaus weitere Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe, die im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den in der Anlage genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
(AG Stendal, HRB 105719), vertr. d.: Prof. Dr. Lars Timm, Honigfleth 9,3 25554 Stördorf (Geschäftsführer).
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Becker, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 - 40, Fax: 0391/555 68 - 49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.
Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 12.05.2025.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 11.06.2025, 11:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Das elektronische Gläubigerinformationssystem wird durch den Sachwalter geführt, § 5 Abs. 6 InsO.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
- 340 IN 28/25 (361) - (01.04.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 28/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg (nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließl…
340 IN 28/25 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen, Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen mit Sitz in Magdeburg (nachstehend auch Gesellschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke i.S.d. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Bildung und Erziehung, von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Religion, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung und Unterstützung kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen gehörenden steuerbegünstigten Unternehmen, Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die in der Anlage genannten steuerbegünstigten Unternehmen, insbesondere durch Lieferung und Leistungen jeglicher Art. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch Dienste in den folgenden Aufgabengebieten: Küche und Cafeteria, Hol- und Bringedienste, Pforte und Telefondienste, Reinigungsdienste, einschließlich Straßenreinigung- und Winterdienste, Garten und Landschaftspflege. Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen erbringt darüber hinaus weitere Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe, die im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den in der Anlage genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, (AG Stendal, HRB 105719), vertreten durch: Robert Krause, ebenda, (Geschäftsführer), Prof. Dr. Lars Timm, ebenda, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dirk Becker, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5 55 68 - 40, Fax: 0391/5 55 68 - 49, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet: www.sanierungskultur.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 20.01.2025
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