Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG ist beim Amtsgericht Kaiserslautern anhängig. Am 12.12.2025 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet; der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 19.01.2026 bestimmt. Am 08.04.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Zudem wurde beschlossen, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 26.05.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.230,23 EUR. Am 09.04.2026 wurde angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR, was einer Quote von 0,00 % entspricht. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 157.377,25 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), vertr. d.: Volker Haardt, Kurt-Schumacher-Straße 3a, 67731 Otterbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversam…
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), vertr. d.: Volker Haardt, Kurt-Schumacher-Straße 3a, 67731 Otterbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 26.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.230,23 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), vertr. d.: Volker Haardt, Kurt-Schumacher-Straße 3a, 67731 Otterbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsa…
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), vertr. d.: Volker Haardt, Kurt-Schumacher-Straße 3a, 67731 Otterbach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.334,92 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 35,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), vertr. d.: Volker Haardt, Kurt-Schumacher-Straße 3a, 67731 Otterbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis…
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), vertr. d.: Volker Haardt, Kurt-Schumacher-Straße 3a, 67731 Otterbach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/432928-0, Fax: 0621/432928-27, E-Mail: mannheim@brinkmann-partner.de, Internet: mannheim@brinkmann-partner.de, www. brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR (Quote: 0,00 %) abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 157.377,25 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem beson…
1 IN 51/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Haardt Bauprojektmanagement GmbH & Co.KG, Hebelstraße 8, 67735 Mehlbach (AG Kaiserslautern, HRA 30653), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 12.12.2025
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