Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Drazkowski Media & Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 129198
EUID
DEF1103R.HRB129198
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36d IN 1949/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Wulsten
Adresse
Rudolf-Breitscheid-Straße 33, 14482 Potsdam
Termine & Fristen
Einwendungsfrist Schlussrechnung
04.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drazkowski Media & Logistics GmbH ist ein Wechsel des Insolvenzverwalters erfolgt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rolf Nacke, ist aus gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Wulsten bestellt worden. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters Rolf Nacke sind festgesetzt worden, wobei eine Vergütung in Höhe von 79.198,62 EUR festgesetzt wurde. Die Durchführung der Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnung des Rechtsanwalts Rolf Nacke für den Zeitraum vom 02.05.2023 bis zum 20.03.2024 erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Frist für Einwendungen gegen die Schlussrechnung endet am 04.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 1949/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Der bisherige I…
36d IN 1949/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
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1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Rolf Nacke
Groß-Berliner Damm 73 c, 12487 Berlin
wird aus seinem Amt entlassen, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist das Amt des Insolvenzverwalters auszuüben.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Wulsten
Rudolf-Breitscheid-Straße 33, 14482 Potsdam
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Gründe:
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Der bisherige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Nacke hat mit Schreiben vom 12.02.2024 aus gesundheitlichen Gründen um Entlassung aus dem Amt als Insolvenzverwalter gebeten.
Es liegt damit ein wichtiger Grund i.S.d. § 59 InsO vor, sodass der Insolvenzverwalter zu entlassen war. Gleichzeitig war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 1949/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit …
36d IN 1949/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 27.03.2024 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 90 % für intensive Sanierungsbemühungen und Mehraufwand durch Arbeitnehmerangelegenheiten beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 1949/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstat…
36d IN 1949/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf Nacke, Groß-Berliner Damm 73 c, 12487 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2024. Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 75 %.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. In der Gesamtschau ist ein Übersteigen des Regelsatzes um 75 % gerechtfertigt: Für den überdurchschnittlichen Aufwand im Zusammenhang mit der Befassung von Arbeitnehmerangelegenheiten bei 27 Arbeitsverhältnissen, mit Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan sowie den intensiven Bemühungen zur geordneten Abwicklung/ übertragenden Sanierung mit dem Schwerpunkt unklarer Ab- und Aussonderungsrechte wird ein Zuschlag berücksichtigt. Für die Verwaltung des Insolvenzverfahrens vom 02.05.2023 bis zum Stichtag des Ausscheidens aus dem Amt des Insolvenzverwalters ist ein Abschlag von 15 % vorgenommen worden. Nach eigener eingehender Prüfung schließt sich das Gericht der ausführlichen Begründung im Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2024 an. Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von 79.198,62 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 1949/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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Die Durchführung der Gläubigerv…
36d IN 1949/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drazkowski Media & Logistics GmbH, Am Zeppelinpark 25, 13591 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Drazkowski
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 129198
- Schuldnerin -
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Die Durchführung der Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters Rolf Nacke für den Zeitraum 02.05.2023 bis 20.03.2024 erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.03.2025 Einwendungen schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.02.2025
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