Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dreiring-Werk GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 5218
EUID
DER1402.HRA5218
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 6/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Rolle
Sonderinsolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
25.01.2024
Beschlussdatierung Vergütungsfestsetzung
10.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht hat angeordnet, die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Die Verfahrensbeteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 25.01.2024 bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung zu erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Verfahrensbeteiligten stand bis zum 25.01.2024 die Möglichkeit offen, gegen die Höhe, den Grund ode…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Verfahrensbeteiligten stand bis zum 25.01.2024 die Möglichkeit offen, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main zu erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist. Zudem wurde durch Beschluss vom 10.09.2024 die Vergütung und die Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt. Der festgesetzte Gesamtbetrag ist als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Die Tätigkeit der Sonderinsolvenzverwalterin beschränkte sich auf die Prüfung von Forderungen weiterer Gesellschaften der Kappus Gruppe, deren Summe 1.401.981,34 € betrug.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 6/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.…
8 IE 6/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 25.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 6/18
In dem Insolvenzverfahren Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. W…
Geschäftsnummer: 8 IE 6/18
In dem Insolvenzverfahren Dreiring-Werk GmbH & Co. KG, Hentrichstraße 17, 47809 Krefeld (AG Krefeld, HRA 5218), vertr. d.: 1. Kappus Dreiring Seifen GmbH (AG Offenbach/M., HRB 41049), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden die Vergütung und die Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt auf:
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der festgesetzte Gesamtbetrag ist als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Begründung:
Der Sonderinsolvenzverwalterin erhält für die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin ist der Wert des Masseanteils auf den sich ihre Tätigkeit bezieht.
Vorliegend hat sich die Tätigkeit der Sonderinsolvenzverwalterin auf die Prüfung der vom Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen weiterer Gesellschaften der Kappus Gruppe angemeldeten Forderungen zur Insolvenztabelle beschränkt.
Die Summe dieser von ihr zu prüfenden Forderungen beträgt 1.401.981,34 €. Die auf die festgestellten Forderungen entfallende Quote beträgt voraussichtlich 50,5055 %, so dass bei der Festsetzung der Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin von einer Berechnungsgrundlage von 156.976,09 € ausgegangen wurde.
Angesichts der verringerten Aufgaben der Sonderinsolvenzverwalterin ist die auf Basis dieser Berechnungsgrundlage ermittelte Regelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV regelmäßig um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 InsVV zu mindern. Vorliegend wurde ein Abschlag in Höhe von 85% geltend gemacht.
Erschöpft sich die Tätigkeit wie im vorliegenden Verfahren auf die Prüfung einzelner zur Tabelle angemeldeter Ansprüche, kann die Vergütung nicht höher festgesetzt werden als der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Dieser Betrag war antragsgemäß als Vergütung nebst der Auslagenpauschale gem. § 8 InsVV und des abzuführenden Umsatzsteuerbetrags gem. § 7 InsVV festzusetzen.
Auf den Vergütungsantrag vom 19.03.2024 wird verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2024.
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