Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dresdner Holzbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Emil-Ueberall-Str. 41, 01159 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37743
EUID
DEU1104.HRB37743
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 890/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philipp Wolters
Termine & Fristen
Fristende Antragstellung Verwalterwechsel
28.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Zimmerei- und Holzbauarbeiten sowie die Vermittlung dieser Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dresdner Holzbau GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Philipp Wolters ist an Stelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum neuen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Entscheidung wurde dem Schuldner bzw. den Beteiligten zugestellt oder öffentlich bekanntgemacht. Gegen diese Entscheidung steht die Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 28. Februar 2025 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 890/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dresdner Holzbau GmbH, Emil-Ueberall-Straße 41, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37743
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Kunze
Rechtsanwalt Philipp Wolters ist an Stelle des bisherigen Insol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 890/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dresdner Holzbau GmbH, Emil-Ueberall-Straße 41, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37743
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Kunze
Rechtsanwalt Philipp Wolters ist an Stelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum neuen Insolvenzverwalter ernannt worden.
Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 28. Februar 2025 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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