Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Raiffeisenstraße 13, 61267 Neu-Anspach
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14826
EUID
DEM1202.HRB14826
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 21/21 H
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Fabio Algari
Adresse
Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/913092-750
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
02.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtwesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die zum Personenkreis des § 53 AO gehören oder pflegebedürftig im Sinne des § 61 Abs. 1 SGB XII sind. Er wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb des Altenwohn- und Pflegeheims Hochtaunusstift in Neu-Anspach.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fabio Algari festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 179.596,89 EUR abzüfläch noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, bei einer Insolvenzforderung in Höhe von 436.870,28 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weil…
61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weilrod, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Sebastian Fischer, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Langwiesenweg 16, 61267 Neu-Anspach, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fabio Algari festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 55 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 458.449,46 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Es wurde ein Zuschlag von 45 % für arbeitsrechtliche Besonderheiten gewährt und 10% für die Auseinandersetzung/Aussonderung von Fremdgeldern. Insgesamt also ein Zuschlag von 55% auf die Regelvergütung. Bei der Bemessung der Zuschläge wurden bereits Abschläge von insgesamt 15 % eingepflegt, die durch Vorarbeiten im vorläufigen Verfahren zu berücksichtigen waren.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weil…
61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weilrod, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Sebastian Fischer, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Langwiesenweg 16, 61267 Neu-Anspach, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstr. 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-750, Fax: 069/913092-755, E-Mail: ALGARI@HERMANN-LAW.COM hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 179.596,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 436.870,28 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weil…
61 IN 21/21 H: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Altenwohn- und Pflegeheim Hochtaunusstift gGmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14826), vertr. d.: 1. Axel Bangert, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Usinger Str. 4, 61276 Weilrod, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Sebastian Fischer, als GF d. DRK Altenwohn-u.Pflegeheim Hochtaunussti, Langwiesenweg 16, 61267 Neu-Anspach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 02.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 04.04.2025
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