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Insolvenzprofil
Drucktastisch Oberhavel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12746
EUID
DEG1309.HRB12746
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 71/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
28.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.07.2024
Prüfungstermin
22.08.2024
Widerspruchsfrist
08.12.2025
Anhörungsfrist
23.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drucktastisch Oberhavel GmbH ist am 28.05.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, ist bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.07.2024 anzumelden. Ein Prüfungsstichtag für die Forderungen war der 22.08.2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 08.12.2025 bestand. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 133.209,47 EUR bei einem Massebestand von 3.885,69 EUR. Zur abschließenden Anhörung der Gläubiger bezüglich der Schlussrechnungslegung und des Vergütungsantrags müssen Schriftsätze bis zum 23.02.2026 beim Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, A…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger,
Rahel-Hirsch-Straße 10,
10557 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 4.301,19 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 12 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 16 Gläubiger, mithin waren 6 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 28.05.2024 bis 23.02.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 2. März 2026
15 IN 71/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehn…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 23. Februar 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 30. Dezember 2025
15 IN 71/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehn…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 71/24 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 133.209,47 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 3.885,69 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 30. Dezember 2025
15 IN 71/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Be…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz wird am 28.05.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 23.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 22. August 2024. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 22. August 2024:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO),
Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 02.08.2024 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 22. August 2024.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 22. August 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 28.05.2024
15 IN 71/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Först…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Drucktastisch Oberhavel GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12746 NP), Geschäftszweig: Druckerei und Druckservice, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg, eingetragener Sitz: Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Bettin, An der Försterei 8, 16515 Oranienburg OT Lehnitz
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 08. Dezember 2025 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 13. Oktober 2025
15 IN 71/24
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