Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 88280
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Insolvenzprofil
DS² - Delivery Service Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 88280
EUID
DER1101.HRB88280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 71/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.03.2025
Fristende Stellungnahme
11.07.2025
Aufhebung
09.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Auslieferung von Paketen für den Onlinehandel, sowie die gesamte Vorbereitung, Organisation und Zustellungsabwicklung sowie die Beratung über Zustellungslösungen nebst Entwicklung von individuell angepassten Lieferlösungen für den e- Commerce Bereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS² - Delivery Service Solutions GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Graaf, ist bestellt und übt sein Amt seit dem 26.06.2023 aus. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 11.07.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis der Forderungen Stellung zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO betragen 540.056,58 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 19.200,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS² - Delivery Service Solutions GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Frank Graaf ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war der 05.03.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei ein …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS² - Delivery Service Solutions GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Frank Graaf ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war der 05.03.2025. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, wobei ein Verteilungsbetrag von 19.200,00 EUR für Gläubiger im Rang des § 38 InsO zur Verfügung stand. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger betrugen insgesamt 540.056,58 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
wird na…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
500 IN 71/21
Amtsgericht Düsseldorf, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Spartacus Naim…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Spartacus Naimi,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 11.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 aus.
500 IN 71/21
Amtsgericht Düsseldorf, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
hat …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO 540.056,58 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 19.200,00 EUR zur Verfügung.
Gläubiger bestrittener Forderungen sowie absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf §§ 188, 189 InsO; die Massegläubiger auf § 206 InsO hingewiesen.Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
500 IN 71/21
Amtsgericht Düsseldorf, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
Inso…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 26.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 71/21
Amtsgericht Düsseldorf, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
wird…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 71/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88280 eingetragenen DS² - Delivery Service Solutions GmbH, Heerdter Lohweg 83, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Spartacus Naimi
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
500 IN 71/21
Amtsgericht Düsseldorf, 22.01.2025
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