Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger ist auf seinen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt worden. Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ist für den 15.03.2024 anberaumt. Nachträglich angemeldete Forderungen sind im schriftlichen Verfahren am 12.04.2024 geprüft worden. Die Vergütung des vorläufigen sowie des ehemaligen Insolvenzverwalters Haslinger ist festgesetzt worden. Der Schuldnerin ist die Restschuldbefreiung beantragt worden. Dem Insolvenzverwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt worden; der besondere Prüfungs- und Schlusstermin ist für den 26.06.2024 bestimmt worden. Ein Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.998,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 117.557,09 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
13.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB),
vertreten durch:
Dobromir Dobrikov, Bürg…
Amtsgericht Bremen
13.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB),
vertreten durch:
Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 15.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 14.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forder…
505 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 12.04.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 4/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), i…
505 IN 4/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 23.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB),
vertreten durch:
Dobromir Dobrikov, Bürg…
Amtsgericht Bremen 23.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB),
vertreten durch:
Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehem. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 33.650,39 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um einen Abschlag von insgesamt 10 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung des Amtes des Insolvenzverwalters.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zug…
505 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 26.06.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis, den Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 23.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB),
vertreten durch:
Dobromir Dobrikov, Bürg…
Amtsgericht Bremen 23.04.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 505 IN 4/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB),
vertreten durch:
Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem ehem. Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 4.840,34. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.400,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Ve…
505 IN 4/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSD Integrated Transport and Logistics GmbH, Bürgermeister-Deichmann-Str. 42, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 34197 HB), vertr. d.: Dobromir Dobrikov, Bürgermeister- Deichmann- Str. 42, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.998,89 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 117.557,09 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 23.05.2024
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