Einstellung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRA 2730
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Insolvenzprofil
DT BIOGAS GmbH & Co. KG Karcheez
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRA 2730
EUID
DEN1206V.HRA2730
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 62/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hinrichs
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
30.04.2024
Einstellung
11.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Karcheez ist am 11.06.2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Zuvor war das Verfahren bereits am 30.04.2024 durch das Amtsgericht Cloppenburg mit der Festsetzung der Vergütung und Auslagen des früheren Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hinrichs fortgeführt worden. Der frühere Verwalter hatte umfangreiche Tätigkeiten entfaltet, darunter Schriftverkehr mit dem Zwangsverwalter und der Grundpfandgläubigerin zur Verwertung der Biogasanlage. Die Mindestvergütung wurde auf 1.000,00 EUR zuzüglich eines Zuschlags von 100 % sowie Umsatzsteuer und Auslagen festgesetzt. Gegen die Einstellung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 62/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Karcheez, Bützower Straße 48, 18276 Gülzow-Prüzen (AG Rostock, HRA 2730), vertr. d.: 1. Sechzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barß…
9 IN 62/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Karcheez, Bützower Straße 48, 18276 Gülzow-Prüzen (AG Rostock, HRA 2730), vertr. d.: 1. Sechzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 62/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Karcheez, Bützower Straße 48, 18276 Gülzow-Prüzen (AG Rostock, HRA 2730), vertr. d.: 1. Sechzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, B…
9 IN 62/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Karcheez, Bützower Straße 48, 18276 Gülzow-Prüzen (AG Rostock, HRA 2730), vertr. d.: 1. Sechzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des früheren Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hinrichs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Rechtsanwalt Hinrichs wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Aufgrund diverser umfangreicher Tätigkeiten, war ein Zuschlag in Höhe von 100% festzusetzen. Der ehemalige Insolvenzverwalter hat ausführlichen Schriftverkehr mit dem Zwangsverwalter und der Grundpfandgläubigerin geführt, um die Verwertung der in der Masse befindlichen Biogasanlage zu ermöglichen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 30.04.2024
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