Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DTM Real Estate OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Nethestraße 29f, 39288 Burg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 1937
EUID
DEW1215.HRA1937
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 139/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel
Kanzlei
Curator AG
Adresse
Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg
Telefon
040-334659639
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag / Schlusstermin
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTM Real Estate OHG ist eröffnet. Der zur Verteilung an die in der Tabelle festgestellten Insolvenzgläubiger verfügbare Betrag beträgt ca. 1.148,28 EUR bei berücksichtigten Insolvenzforderungen in Höhe von 15.052,84 EUR. Das Amtsgericht Stendal hat der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 InsO). Der dem Schlusstermin entsprechende Stichtag ist der 20.08.2026. Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 139/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTM Real Estate OHG, Nethestraße 29 F, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 1937), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzver…
7 IN 139/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTM Real Estate OHG, Nethestraße 29 F, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 1937), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, c/o Curator AG, Am Sandtorkai 75, D 20457 Hamburg, Tel.: 040-334659639, Fax: 040-334659696, E-Mail: hamburg@curator.ag hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der zur Verteilung an die zur Tabelle festgestellten Insolvenzgläubiger verfügbare Betrag beträgt ca. 1.148,28 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 15.052,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Stendal, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 139/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTM Real Estate OHG, Nethestraße 29 F, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 1937), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich…
7 IN 139/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTM Real Estate OHG, Nethestraße 29 F, 39288 Burg (AG Stendal, HRA 1937), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 29.06.2026
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