Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 26139
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Insolvenzprofil
DUA MEDIA GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heerdter Landstraße 191, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 26139
EUID
DER1101.HRA26139
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 50/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
04.04.2024 , 12:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2024
Berichtstermin
13.06.2024
Prüfungstermin
15.08.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUA MEDIA GmbH & Co.KG ist am 04.04.2024 um 12:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 23.05.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.06.2024. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 31.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag für diese Prüfung ist der 15.08.2024, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 50/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 26139 eingetragenen DUA MEDIA GmbH & Co.KG, Heerdter Landstraße 191, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsger…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 50/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 26139 eingetragenen DUA MEDIA GmbH & Co.KG, Heerdter Landstraße 191, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86430 eingetragene Miandji Media GMBH, Heerdter Landstr. 191, 40549 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Przemyslaw Marcin Michalak,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.04.2024, um 12:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 50/23
Düsseldorf, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 26139 eingetragenen DUA MEDIA GmbH & Co.KG, Heerdter Landstraße 191, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 26139 eingetragenen DUA MEDIA GmbH & Co.KG, Heerdter Landstraße 191, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86430 eingetragene Miandji Media GMBH, Heerdter Landstr. 191, 40549 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Przemyslaw Marcin Michalak,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 50/23
Amtsgericht Düsseldorf, 18.07.2024
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