Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dudek GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Josephinenstraße 23, 45131 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 30169
EUID
DER2503.HRB30169
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 9/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.02.2024 , 13:05 Uhr
Eröffnung
14.03.2024 , 14:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2024
Prüfungstermin
13.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudetechnik, insbesondere im Bereich Heizung, Sanitär und Elektrik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Dudek GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30169, ist am 01.02.2024 um 13:05 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 14.03.2024 um 14:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin, der am 31.01.2024 bei Gericht eingegangen ist. Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 13.05.2024 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle wird ab dem 02.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 13.05.2024 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 9/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30169 eingetragenen Dudek GmbH, Josephinenstraße 23, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Dudek, Rosental 15, 45525 Hattingen
Ges…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 9/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30169 eingetragenen Dudek GmbH, Josephinenstraße 23, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Dudek, Rosental 15, 45525 Hattingen
Geschäftszweig: Gebäudetechnik, insbesondere im Bereich Heizung, Sanitär und Elektrik.
ist am 01.02.2024, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 9/24
Amtsgericht Essen, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 9/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30169 eingetragenen Dudek GmbH, Josephinenstraße 23, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Dudek, Rosental 15, 45525 Hattingen
Geschäftszweig: Gebäudetechnik, insbeso…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 9/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30169 eingetragenen Dudek GmbH, Josephinenstraße 23, 45131 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Dudek, Rosental 15, 45525 Hattingen
Geschäftszweig: Gebäudetechnik, insbesondere im Bereich Heizung, Sanitär und Elektrik.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.03.2024, um 14:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 13.05.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 164 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
160 IN 9/24
Essen, 14.03.2024
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