Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13857
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Insolvenzprofil
Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Röntgenstraße 8, 48599 Gronau
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 13857
EUID
DER2707.HRB13857
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
74 IN 62/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jürgen Duesmann
Rolle
gesetzlich vertreten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Münster. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen mit den laufenden Nummern 50 bis 65 werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 62/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13857 eingetragenen Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Duesmann
wird angeordnet:…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 62/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 13857 eingetragenen Duesmann Stahlbau & Schweißtechnik GmbH, Röntgenstraße 8, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Duesmann
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 50 bis 65 der Tabelle werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
74 IN 62/18
Amtsgericht Münster, 17.10.2025
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