Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dufner GmbH Stahl und Metallbau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6529
EUID
DEM1706.HRB6529
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 128/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Ritterrath
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Kanzlei
BRRS Rechtsanwälte
Adresse
Hauptstraße 83, 65760 Eschborn
Telefon
06196/779060
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2025 , 12:00 Uhr
Aufhebung
23.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (HRB 6529), ist am 30.07.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Markus Ritterrath bestellt worden. Das Verfahren ist jedoch nach dem Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen worden (§ 26 Abs. 1 InsO). Infolgedessen sind die am 30.07.2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 23.03.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung…
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 30.07.2025 sind am aufgehoben worden.
Amtsgericht Limburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 30.07.2025 am 23.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels M…
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 30.07.2025 am 23.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Limburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), ist am 30.07.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mi…
9 IN 128/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dufner GmbH Stahl und Metallbau, Birkenhof 1, 65520 Bad Camberg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6529), ist am 30.07.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Ritterrath, BRRS Rechtsanwälte, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 30.07.2025
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