Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 1864
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Duka Immo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 1864
EUID
DER2201.HRB1864
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 534/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath
Adresse
Josef-Baumann-Str. 7, 44805 Bochum
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.10.2025 , 12:14 Uhr
Eröffnung
07.04.2026 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2026
Berichtstermin
02.07.2026 , 08:30 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2026 , 08:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Duka Immo GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 16.10.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen durch das Amtsgericht Bochum erfolgt, wobei Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt ist. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolverwalterin wirksam und Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin untersagt. Das Insolvenzverfahren ist am 07.04.2026 eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 28.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 02.07.2026 um 08:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Bochum statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 534/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1864 eingetragenen Duka Immo GmbH, gegründet am 27.02.2020, Auf der Heide 8 a, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lefter Duka, Dieckmannsfeld 11, 44805 Bochum
Geschäf…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 534/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1864 eingetragenen Duka Immo GmbH, gegründet am 27.02.2020, Auf der Heide 8 a, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lefter Duka, Dieckmannsfeld 11, 44805 Bochum
Geschäftszweig: Handel, das Vermieten und Verpachten von Grundstücken und Immobilien aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.04.2026, um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva, Josef-Baumann-Str. 7, 44805 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 02.07.2026, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 534/25
Bochum, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 534/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Duka Immo GmbH, Auf der Heide 8 a, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lefter Duka, Dieckmannsfeld 11, 44805 Bochum
Geschäftszweig: Handel, das Vermieten und Verpachten von Grundstücke…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 534/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Duka Immo GmbH, Auf der Heide 8 a, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lefter Duka, Dieckmannsfeld 11, 44805 Bochum
Geschäftszweig: Handel, das Vermieten und Verpachten von Grundstücken und Immobilien aller Art
ist am 16.10.2025, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva, Josef-Baumann-Str. 7, 44805 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 534/25
Amtsgericht Bochum, 16.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.