Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dusar Kunststoff- und Metallwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriegebiet, 56584 Anhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 10465
EUID
DET2214V.HRB10465
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 66/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Schwarz
Adresse
Unterer Kümmelberg 19, 56567 Neuwied
Termine & Fristen
Bekanntmachung
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verarbeitung von Kunststoffen aller Art und Fertigung von Metall und Kunststoffbauelementen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dusar Kunststoff- und Metallwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Stefan Schwarz festgesetzt worden. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitaufwands und des Umfangs der Tätigkeit des Ausschussmitglieds. Es wurden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass vom Regelbetrag abgewichen wurde. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt bzw. die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 66/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dusar Kunststoff- und Metallwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Buchenstraße 1, 56584 Anhausen (AG Montabaur, HRB 10465), vertr. d.: Heinz Dusar, Unterer Kümmelberg 19, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglie…
21 IN 66/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dusar Kunststoff- und Metallwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Buchenstraße 1, 56584 Anhausen (AG Montabaur, HRB 10465), vertr. d.: Heinz Dusar, Unterer Kümmelberg 19, 56567 Neuwied, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Stefan Schwarz festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Das Mitglied des Gläubigerausschusses hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit Rechnung zu tragen.
Es werden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass vom Regelbetrag abzuweichen war. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte des Insolvenzverwalters sowie den Vergütungsantrag.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 21.04.2026
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