Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DWWN Vermögensverwaltung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Humboldtstr. 25, 02625 Bautzen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39255
EUID
DEU1104.HRB39255
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
557 IN 876/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlussrechnung
06.02.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
27.03.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
11.05.2026
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
08.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Jamal Itani vertritt die Schuldnerin. Dem Insolvenzverwalter sind Vergütung und Auslagen mit Beschluss vom 27.03.2026 festgesetzt worden. Die freie Masse beträgt gemäß Schlussrechnung vom 06.02.2026 67.432,83 EUR. Es wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; Gläubiger können bis zum 11.05.2026 widersprechen. Der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Zustimmung zur Schlussverteilung zugestimmt wird. Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Forderungsverzeichnis sind bis zum 08.07.2026 einzureichen. Für die Schlussverteilung stehen Forderungen von 306.482,92 EUR zur Berücksichtigung, wobei eine Masse von ca. 7.329,86 EUR verfügbar ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergüt…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 27.03.2026 festgesetzt.
Gemäß Schlussrechnung vom 06.02.2026 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 67.432,83 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV wurde gemäß § 3 InsVV aus besonderen Gründen um 20 % erhöht.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlich…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schrif…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 876/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWWN Vermögensverwaltung GmbH, Humboldtstraße 25, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39255
vertreten durch den Geschäftsführer Jamal Itani
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.07.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 306.482,92 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 7.329,86 EUR zur Verfügung".
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