Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dyanix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mollsfeld 1, 40670 Meerbusch
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 23403
EUID
DER1202.HRB23403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 153/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Pieter Nicolaas Caroll de Boer
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
15.01.2024
Festsetzung Vergütung Gläubigerausschuss
26.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von EDV Produkten aus dem Bereich des Document Image Processing sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dyanix GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23403, wird vom Amtsgericht Düsseldorf behandelt. Die gesetzliche Vertretung obliegt dem Geschäftsführer Herrn Pieter Nicolaas Caroll de Boer. Am 15.01.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Am 26.02.2024 hat das Amtsgericht Düsseldorf die Vergütung eines Mitglieds im vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt. Gegen diese Festsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung innerhalb von zwei Wochen offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23403 eingetragenen Dyanix GmbH, Mollsfeld 1, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pieter Nicolaas Caroll de Boer
ist am 15.01.2024 …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23403 eingetragenen Dyanix GmbH, Mollsfeld 1, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pieter Nicolaas Caroll de Boer
ist am 15.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 153/23
Amtsgericht Düsseldorf, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23403 eingetragenen Dyanix GmbH, Mollsfeld 1, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pieter Nicolaas Caroll de Boer
wird die Vergütung…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 153/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23403 eingetragenen Dyanix GmbH, Mollsfeld 1, 40670 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pieter Nicolaas Caroll de Boer
wird die Vergütung eines Mitglieds im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 153/23
Amtsgericht Düsseldorf, 26.02.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.