Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRA 53644
EUID
DEF1103R.HRA53644
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36e IN 2166/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
21.03.2024 , 18:00 Uhr
Berichtstermin
23.04.2024 , 12:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Prüfungstermin
23.07.2024 , 12:00 Uhr
Anhörung
17.09.2024 , 12:20 Uhr
Anhörung
25.03.2025 , 12:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG ist am 21.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Herrmann ist bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 03.06.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 23.04.2024 angesetzt. Ein Prüfungstermin findet am 23.07.2024 statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 19.12.2024 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt. Zudem wurde ein Termin zur Anhörung des ehemaligen Geschäftsführers, Herrn Winfried Schmidt, auf den 25.03.2025 festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG ist am 21.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Ford…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG ist am 21.03.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 03.06.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung sind für den 23.04.2024 anberaumt worden. Der Prüfungstermin findet am 23.07.2024 statt. Am 19.12.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat zudem Anhörungstermine für den ehemaligen Geschäftsführer Winfried Schmidt für den 17.09.2024 und den 25.03.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 2166/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG,
Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Ausführung von Baudienstleistungen
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1. Das Insolvenzverfahren über da…
36e IN 2166/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG,
Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Ausführung von Baudienstleistungen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 21.03.2024 um 18.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Herrmann
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 23.04.2024, 12:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 23.07.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.04.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 2166/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E-S-Projektierung GmbH, diese vertreten durch Alexsander Maric
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Hand…
36e IN 2166/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E-S-Projektierung GmbH, diese vertreten durch Alexsander Maric
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.03.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des ehemaligen Geschäftsführers der Schuldnerin Herrn Winfried Schmidt über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse
wird bestimmt auf
Dienstag, 25.03.2025, 12:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen der ehemaligen organschaftlichen Vertreters der Komplementärin wird angeordnet.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 2166/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 19.12.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorli…
36e IN 2166/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 19.12.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 2166/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Alexsander Maric und die persönlich haftende Gesellschafterin E-S-Projektierung GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenb…
36e IN 2166/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Alexsander Maric und die persönlich haftende Gesellschafterin E-S-Projektierung GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.08.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Anhörung des ehemaligen Geschäftsführers Herrn Winfried Schmidt wird bestimmt auf
Dienstag, 17.09.2024, 12:20 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen des ehemaligen organschaftlichen Vertreters der Komplementärin der Schuldnerpartei wird angeordnet.
Bei Nichterscheinen zum Termin kann ein Vorführungsbefehl erlassen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36e IN 2166/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.10.2024 beschlossen:
Term…
36e IN 2166/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
E-S-Projektierung & Bau GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 53644
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.10.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung des ehemaligen Geschäftsführers Herrn Winfried Schmidt über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse
wird bestimmt auf
Dienstag, 05.11.2024, 12:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen des ehemaligen organschaftlichen Vertreters der Komplementärin der Schuldnerpartei wird angeordnet.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.10.2024
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