Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EANRW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12204
EUID
DER2602.HRB12204
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 24/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Marion Gutheil
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Fleyer Str. 89, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.02.2025 , 16:33 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.06.2025
Prüfungstermin
02.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Beratung- Überprüfungs- und Planungsleistungen und damit verbundener Dienstleistungen zu den Themen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Elektromobilität sowie Klimaschutz und CO₂-Bilanzierung für Unternehmen, den öffentlichen Sektor und Privatpersonen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 103 IN 24/25 geführt. Am 19.02.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden; zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Marion Gutheil bestellt worden. Das Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin ist in Kraft getreten. Am 02.06.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 24/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12204 eingetragenen EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Brechler, Herringer Weg 24, 59067 Hamm
D…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 24/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12204 eingetragenen EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Brechler, Herringer Weg 24, 59067 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.03.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
103 IN 24/25
Amtsgericht Hagen, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 24/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12204 eingetragenen EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Brechler, Herringer Weg 24, 59067 Hamm
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 24/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12204 eingetragenen EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Brechler, Herringer Weg 24, 59067 Hamm
ist am 02.06.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 24/25
Amtsgericht Hagen, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 24/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12204 eingetragenen EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Brechler, Herringer Weg 24, 59…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 24/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12204 eingetragenen EANRW GmbH, Elberfelder Straße 20, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Brechler, Herringer Weg 24, 59067 Hamm
ist am 19.02.2025, um 16:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Marion Gutheil, Fleyer Str. 89, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 24/25
Amtsgericht Hagen, 19.02.2025
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