Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EB-CON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mittelstraße 9, 53721 Siegburg
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 14824
EUID
DER3208.HRB14824
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 133/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Valerie Grapatin
Adresse
Rathausstr. 12, 53225 Bonn
Telefon
0228/40002560
Termine & Fristen
Eröffnung
17.02.2026 , 16:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.03.2026
Prüfungstermin
15.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Trocken- und Innenausbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EB-CON GmbH ist am 17.02.2026 um 16:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin ist Valerie Grapatin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.05.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 14.04.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Am 06.05.2026 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit droht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 133/25
Über das Vermögen
der EB-CON GmbH, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg, (AG Siegburg HRB 14824), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aynur Seeck, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg
Geschäftszweig: Trocken- und Innenausbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 133/25
Über das Vermögen
der EB-CON GmbH, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg, (AG Siegburg HRB 14824), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aynur Seeck, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg
Geschäftszweig: Trocken- und Innenausbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.02.2026, um 16:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Valerie Grapatin, Rathausstr. 12, 53225 Bonn, Telefon: 0228/40002560, Fax: 022840002579.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.05.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 133/25
Bonn, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 133/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der EB-CON GmbH, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg, (AG Siegburg HRB 14824) gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aynur Seeck, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg
ist am 06.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalter…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 133/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der EB-CON GmbH, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg, (AG Siegburg HRB 14824) gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Aynur Seeck, Mittelstr. 9, 53721 Siegburg
ist am 06.05.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit droht (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 133/25
Amtsgericht Bonn, 07.05.2026
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