Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 242388
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eberhardt Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Breitenbronner Straße 39, 74858 Aglasterhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 242388
EUID
DEB8534.HRB242388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 294/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 966890
Termine & Fristen
Eröffnung
08.08.2023
Forderungsanmeldefrist
11.11.2024
Widerspruchsfrist
16.12.2024
Schlusstermin
08.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung an einer Kommanditgesellschaft, die sich mit dem Betrieb eines Geschäfts befaßt, das mit Heizöl, Kohlen und Landesprodukten handelt.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eberhardt Verwaltungs-GmbH ist die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben bis einschließlich 08.04.2025 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich beim Insolvenzgericht vorzuleglegen. Der Insolvenzverwalter Dr. Philipp Grub hat bereits die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen beantragten, wobei der Vermögenswert von 14.276,54 € als Grundlage diente. Im Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 0,00 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 3.009,67 € gegenübersteht. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufzuheben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eberhardt Verwaltungs-GmbH ist am 08.08.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen bis zum 11.11.2024 anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eberhardt Verwaltungs-GmbH ist am 08.08.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurden Insolvenzgläubiger aufgefordert, nachrangige Forderungen bis zum 11.11.2024 anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 16.12.2024 bestand. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde durch eine Schlussanhörung ersetzt, bei der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis zum 08.04.2025 eingelegt werden konnten. Es steht ein Massebestand von 3.009,67 € Forderungen in Höhe von 0,00 € gegenüber. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub wurde festgesetzt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M…
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M…
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.04.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Stuttgart erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 0,00 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 3.009,67 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M…
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 0,00 EUR steht ein Betrag von 3.009,67 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M…
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.02.2025.Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 14.276,54 € auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M…
6 IN 294/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Gymnasiumstraße 39, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
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Beschluss:
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1. In dem am 08.08.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 InsO bis 11.11.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 966890
Telefax: 0711 9668919
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 16.12.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 08.10.2024
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