Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15524
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ECO-LIGHT Leuchten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 15524
EUID
DER3201.HRB15524
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 141/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Mike Westkamp
Adresse
Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn
Telefon
0228/96699970
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.10.2025 , 10:50 Uhr
Eröffnung
01.01.2026 , 10:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.02.2026
Berichtstermin
17.02.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb und der Handel mit Elektroartikel jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECO-LIGHT Leuchten GmbH ist am 01.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 27.10.2025 angeordnet worden, wobei Dr. Mike Westkamp zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Hauptverfahren ist derselbe Verwalter als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.02.2026. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 17.02.2026 angesetzt, der zugleich der Prüfungstermin ist. Der eigentliche Prüfungstermin findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 13.04.2026 ist. Die Forderungsliste wird ab dem 04.03.2026 zur Einsicht niedergelegt. Später ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit am 21.01.2026 eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 141/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15524 eingetragenen ECO-LIGHT Leuchten GmbH, Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Letizia Tammaro,
ist am 21.01.2026 be…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 141/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15524 eingetragenen ECO-LIGHT Leuchten GmbH, Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Letizia Tammaro,
ist am 21.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 141/25
Amtsgericht Bonn, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 141/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15524 eingetragenen ECO-LIGHT Leuchten GmbH, Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Letizia Tammaro,
Geschäftszweig: Vertrieb und Handel mit Elektr…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 141/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15524 eingetragenen ECO-LIGHT Leuchten GmbH, Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Letizia Tammaro,
Geschäftszweig: Vertrieb und Handel mit Elektroartikeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 10:36 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mike Westkamp, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn, Telefon: 0228/96699970, Fax: 022896699975.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Dienstag, 17.02.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Raum W 1.24c (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 13.04.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht [Vermögensträger.Typ.nd. Schulddem Schuldneder Schuldnerin] das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht [Gericht.Ort], [Gericht.Dienstanschrift_Text] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht [Gericht.Ort] eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 141/25
Bonn, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 141/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15524 eingetragenen ECO-LIGHT Leuchten GmbH, Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Letizia Tammaro,
Geschäftsz…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 141/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 15524 eingetragenen ECO-LIGHT Leuchten GmbH, Alexander-Bell-Straße 20, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Letizia Tammaro,
Geschäftszweig: Vertrieb und Handel mit Elektroartikeln
ist am 27.10.2025, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Mike Westkamp, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 141/25
Amtsgericht Bonn, 27.10.2025
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