Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
econique GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 146945
EUID
DEF1103R.HRB146945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 536/14
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Schlusstermin
17.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma econique GmbH ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung festsetzen lassen, wobei Zuschläge für fehlende Buchhaltung und Mitarbeit des Schuldnervertreters gewährt wurden. Der Stichtag für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO ist der 17.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger Schriftsätze zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einreichen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. In dem Verteilungsverzeichnis sind Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 400.445,21 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 31.276,11 EUR, aus dem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO zu bezahlen sind. Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung steht das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 536/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma econique GmbH, Börnicker Chaussee 1 - 2, 16321 Bernau ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters…
3 IN 536/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma econique GmbH, Börnicker Chaussee 1 - 2, 16321 Bernau ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 66.581,16€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 40 % für die fehlende Buchhaltung und die fehlende Mitarbeit des Schuldnervertreters festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurden aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 18. Mai 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma econique GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg HRB 146945 B), Börnicker Chaussee 1 - 2, 16321 Bernau, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Hardt, Reitbahnstr. 15, 14469 Potsdam wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schluss…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma econique GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg HRB 146945 B), Börnicker Chaussee 1 - 2, 16321 Bernau, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Hardt, Reitbahnstr. 15, 14469 Potsdam wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 17.07.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
3 IN 536/14
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 536/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma econique GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg HRB 146945 B), Börnicker Chaussee 1 - 2, 16321 Bernau, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Hardt, Reitbahnstr. 15, 14469 Potsdam sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der I…
3 IN 536/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma econique GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin - Charlottenburg HRB 146945 B), Börnicker Chaussee 1 - 2, 16321 Bernau, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Hardt, Reitbahnstr. 15, 14469 Potsdam sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 400.445,21 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 31.276,11 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
3 IN 536/14
Frankfurt (Oder), 18. Mai 2026
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