Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 4660
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 4660
EUID
DER2707.HRA4660
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 24/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Freitag
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Telefon
0211/27408-569
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2024 , 12:48 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2024
Berichtstermin
29.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
29.10.2024 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Am 28.05.2024 sind im Insolvenzeröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Freitag bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist eingeschränkt, Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Später ist Frau Dr. Ria Brüninghoff zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt worden, deren Aufgabenbereich die Prüfung der Forderung der Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH gegen die Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG umfasst. In diesem Bereich hat sie allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Zudem ist die Vergütung für ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG ist am 01.08.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 28.05.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 28.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG ist am 01.08.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 28.05.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 28.05.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Markus Freitag zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.06.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet; ein neuer Ausschuss wurde bestimmt. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Markus Freitag ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.10.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist für den 29.10.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In einer weiteren Bekanntmachung vom August 2025 wird die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses festgesetzt, wobei Frau Dr. Ria Brüninghoff als Sonderinsolvenzverwalterin für einen spezifischen Prüfungsbereich bestellt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
wird Frau Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung der Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH gegen die Firma Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co. KG.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
ist am 28.05.2024, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im H…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses RacingTeam Montagebetrieb Rolf Schlebes, Kurfürstenstraße 99, 46399 Bocholt wie folgt festgesetzt.
Vergütung x EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x EUR
Endbetrag x EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen x Euro und x Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag für 10,03 Stunden á x Euro angemessen ist.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 13.11.2024 sowie die Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom 31.07.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B eingesehen werden.
75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, gegründet am 01.07.1970, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Ha…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 24/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 4660 eingetragenen Effekt Grafik Werbeträger GmbH & Co.KG, gegründet am 01.07.1970, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8061 eingetragene Effekt Grafik Werbeträger GmbH, Raiffeisenring 11, 46395 Bocholt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Emming,, Herrn Patrick Kays, und Herrn Karsten Bösing,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Freitag, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211/27408-569, Fax: 021127408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.06.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Stadtsparkasse Bocholt, Neutorplatz 1, 46395 Bocholt
RacingTeam Montagebetrieb Rolf Schlebes, Kurfürstenstraße 99, 46399 Bocholt
Carmen Kipp, Neuer Kamp 4, 46348 Raesfeld.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.10.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
75 IN 24/24
Amtsgericht Münster, 01.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.