Berichts- und PrüfungsterminMecklenburg-VorpommernHRB 13132
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EHC Hotelbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hauptstraße 9, 19412 Kuhlen-Wendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRB 13132
EUID
DEN1308V.HRB13132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 27/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Adresse
Valentinskamp 70, 20354 Hamburg
Telefon
040 808136579
Termine & Fristen
Eröffnung
03.06.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.07.2026
Einsichtnahme Unterlagen
31.07.2026
Berichtstermin
01.09.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
01.09.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Ankauf und Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von (Hotel) Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EHC Hotelbesitz GmbH ist am 03.06.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nicolas Rebel bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 31.07.2026 zur Einsicht niedergelegt. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 01.09.2026 um 09:00 Uhr beim Amtsgericht Schwerin anberaumt. In diesem Termin soll auch über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung von Miteigentumsanteilen an Hotelimmobilien, Beschluss gefasst werden. Der Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
580 IN 27/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHC Hotelbesitz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Udo M. Chistée, Wels, Schloßallee 16, 19412 Wendorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 13132
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partne…
580 IN 27/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EHC Hotelbesitz GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Udo M. Chistée, Wels, Schloßallee 16, 19412 Wendorf
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 13132
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Am Campus 1-11, 18182 Bentwisch, Gz.: 001042/25
1. Auf den am 19.01.2026 eingegangenen Antrag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit am 03.06.2026 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Valentinskamp 70, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136579
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 31.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier: insbesondere, - die Veräußerung der 80% Miteigentumsanteile der insgesamt 426 Wohneinheiten verbunden mit dem Sondereigentum der Hotelimmobilie in der Anton-Flettner-Straße 8, 65479 Raunheim, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Rüsselsheim, Blatt 5300 und 4900, Flurstück 555/1 und 555/2; - die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte aus Anfechtungen und gesellschaftsrechtlichen Haftungsgrundlagen sowie - der Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten, 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 01.09.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, Amtsgericht Schwerin
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 01.09.2026, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, Amtsgericht Schwerin
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.