Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eichenauer GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 21029
EUID
DET3304V.HRA21029
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 106/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.10.2025
Berichtstermin
18.11.2025 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
08.07.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag
14.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG ist am 01.09.2025 durch das Amtsgericht Landau in der Pfalz eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Holger Blümle zum Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.10.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 18.11.2025 anberaumt. Später werden Termine zur Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan bekanntgegeben, zunächst für den 08.07.2026 und korrigiert auf den 08.07.2026 um 11:00 Uhr.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG ist am 01.09.2025 durch das Amtsgericht Landau in der Pfalz eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Holger Blümle zum Sachwalter bestellt ist. Die Forderungsanmeldung bei dem Sachwalter war bis zum 27.10.2025 möglich. E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG ist am 01.09.2025 durch das Amtsgericht Landau in der Pfalz eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Holger Blümle zum Sachwalter bestellt ist. Die Forderungsanmeldung bei dem Sachwalter war bis zum 27.10.2025 möglich. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 18.11.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Termine zur Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan auf den 08.07.2026 festgesetzt worden. Zudem ist ein schriftliches Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag vom 14.07.2026 angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 106/25
01.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatze…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 106/25
01.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin),
1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer),
1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Patric Naumann, c/o Pabst Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim,
wird heute, am 01.09.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Holger Blümle, Rechtsanwälte Schulze & Braun, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, Tel.: 0721/919570
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 27.10.2025,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
18.11.2025, 14.00 Uhr, Saal 231, Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agld.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029), vertr. d.: 1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kerstin Sto…
3 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029), vertr. d.: 1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029), vertr. d.: 1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kerstin Sto…
3 IN 106/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029), vertr. d.: 1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer), 1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf: 8.7.2026 , 11:00 Uhr SS 221
.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 106/25
07.07.2026
In dem Insolvenzverfahren
Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haf…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 106/25
07.07.2026
In dem Insolvenzverfahren
Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin),
1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer),
1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Patric Naumann, c/o Pabst Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim,
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 14.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Insolvenzgericht
- Nichtöffentliche Sitzung -
08.07.2026
3 IN 106/25
Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht Wagner
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer…
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Insolvenzgericht
- Nichtöffentliche Sitzung -
08.07.2026
3 IN 106/25
Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht Wagner
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029),
vertreten durch:
1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Kerstin Stoll, Mozartstr. 4, 76870 Kandel, (Geschäftsführerin),
1.2. Dr. Manfred Stoll, (Geschäftsführer),
1.3. Michael Doll, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Patric Naumann, c/o Pabst Lorenz + Partner PartG mbB, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim,
erscheinen nach Aufruf im heutigen
Erörterungs- und Abstimmungstermin (Insolvenzplan):
1.
der Sachwalter Rechtsanwalt Holger Blümle,
in Begleitung Herr Wirtschaftsjurist B,
2.
die Schuldnerin persönlich,
für die Schuldnerin Kerstin Stoll, Dr. Manfred Stoll mit Hernn Rechtsanwalt P. Naumann.,
3.
folgende Gläubiger bzw. Bevollmächtigte von Gläubigern:
(Vollmachten: s. Anlagen die durch Herrn Schneider gefertigte Liste zu den erschienenen, Bevollmächtigten , siehe hierzu den Details zu der Liste als Anlage , siehe gesonderte Anwesenheitsliste.)
1.) ,
4.
folgende Mitglieder des Gläubigerausschusses:
1.) Peter Bayer als Vertreter,
5.
sonstige Anwesende: Frau Schmitz, als Kommanditistin der Schuldnerin
Gegen die Anwesenheit der aufgeführten nicht beteiligten Personen werden keine Bedenken erhoben.
Das Gericht stellt fest, dass der Erörterungs- und Abstimmungstermin ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht und die Ladungsfrist eingehalten worden ist.
Erörterung des Insolvenzplans:
Der Sachwalter fasst den von ihm erstellten Insolvenzplan vom 04.05.2026 für die anwesenden Gläubiger zusammen und erörtert die Einteilung der für die Abstimmung eingeteilten Gläubigergruppen.
Bei der Darlegung des Insolvenzplans weist der Sachwalter auf folgende von ihm getätigten Änderungen des Insolvenzplans hin:
siehe hierzu die Änderungen auf Seite 54 Ziffer 5, Wiederaufleben, sowie Bl 49 Ziffer b) Unterpunkt (i)
Die anwesenden Beteiligten erhalten Gelegenheit, Fragen an den Sachwalter und die Schuldnerin zu stellen.
Auf die Möglichkeit, dass der Insolvenzplan noch im Erörterungstermin abgeändert werden kann (§ 240 InsO), wurden die Beteiligten in der Ladung zum Erörterungs- und Abstimmungstermin hingewiesen.
Da die Änderungen sich lediglich auf einzelne Regelungen beziehen und der Kern des Insolvenzplans erhalten bleibt, bestehen seitens des Insolvenzgerichts keine Bedenken gegen die vorgenommenen Änderungen des Insolvenzplans. Über den geänderten Insolvenzplan kann weiterhin in dem Abstimmungstermin entschieden werden.
Die Erörterung des Insolvenzplans wird geschlossen. Das Insolvenzgericht weist darauf hin, dass Einwendungen gegen die Einteilung der Gläubigergruppen im weiteren Terminsabschnitt nicht mehr möglich sind.
Abstimmung über den Insolvenzplan:
Das Gericht erläutert den Ablauf des Abstimmungstermins. Es weist auf die Regelungen des § 244 InsO (erforderliche Mehrheiten) hin und erörtert die Stimmrechte der anwesenden Insolvenzgläubiger (§ 237 InsO).
Es wird festgestellt, dass in den bereits stattgefundenen Prüfungsterminen seitens von Insolvenzgläubigern keine Forderungen bestritten worden sind.
Anträge auf anderweitige Stimmrechtsfestsetzung (§ 77 Abs. 2 S. 3 InsO) werden nicht gestellt.
Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass es lediglich einer Entscheidung über den Antrag auf anderweitige Stimmrechtsfestsetzung bedarf, wenn es zu einer streitigen Abstimmung kommt, in der sich der Ausgang des Abstimmungsergebnisses durch eine anderweitige Stimmrechtsfestsetzung ändern würde.
Das Insolvenzgericht weist darauf hin, dass nach § 244 InsO jede Gläubigergruppe selbstständig über den Insolvenzplan abzustimmen hat. Die nach § 244 Abs. 1 InsO erforderlichen Mehrheiten müssen in jeder Gläubigergruppe erfüllt sein.
Das Gericht fordert die Gläubiger einer jeden Gläubigergruppe einzeln zur Abstimmung auf.
Das Ergebnis wird jeweils in der Stimmliste festgehalten.
Es wird wie folgt abgestimmt:
siehe Zustimmungsliste Schneider
für alle Gruppen siehe die bereits erwähnte und zum Gegenstand des Protokolls gemachte Liste Schneider.
Nach Durchführung der Abstimmung innerhalb jeder Gläubigergruppe stellt das Insolvenzgericht folgendes Ergebnis fest:
Dem Insolvenzplan wurde in sämtlichen Gruppen einstimmig zugestimmt.
Da ein Widerspruch seitens der Schuldnerin nicht vorliegt, gilt die Zustimmung der Schuldnerin zum Insolvenzplan gemäß § 247 Abs. 1 InsO als erteilt.
Die Schuldnerin Der Schuldnervertreter, der Sachwalter und der Gläubigerausschuss werden gemäß § 248 Abs. 2 InsO bezüglich der Bestätigung des Insolvenzplans noch im Abstimmungstermin vom Insolvenzgericht gehört.
Bedenken gegen eine Bestätigung des Insolvenzplans werden nicht erhoben.
Anträge auf Versagung der Bestätigung nach § 251 InsO werden nicht gestellt.
b. u. v.:
Der Insolvenzplan wird bestätigt.
Gründe:
Nachdem die Beteiligten den Insolvenzplan angenommen haben und die Schuldnerin ihm zugestimmt hat, war der Plan - nach Durchführung der Anhörung entsprechend § 248 Abs. 2 InsO - zu bestätigen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von den Gläubigern, der Schuldnerin und, wenn die Schuldnerin keine natürliche Person ist, von den an der Schuldnerin beteiligten Personen, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung im Abstimmungstermin oder in einem Verkündungstermin.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Das Insolvenzverfahren soll nach Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben werden.
Die Sitzung wird geschlossen.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.