Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Einfalt, Sabine
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstraße 46, 86438 Kissing
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 20519
EUID
DED2102V.HRA20519
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
7 IN 440/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
Adresse
Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2022
Forderungsanmeldefrist
06.03.2024
Widerspruchsfrist
07.05.2024
Forderungsanmeldefrist
23.05.2024
Widerspruchsfrist
24.07.2024
Forderungsanmeldefrist
23.02.2025
Widerspruchsfrist
24.04.2025
Frist zur Versagung der Restschuldbefreiung
28.02.2026
Restschuldbefreiung erteilt
10.03.2026
Widerspruchsfrist
23.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Einfalt vorm. Gastl Sabine (Inhaberin der Steinwerk-Performance e.K.) sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Das Verfahren ist am 01.10.2022 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Forderungsanmeldungen geprüft, unter anderem nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 28-37) sowie weitere Forderungen (Tabellenblattnummer 37 und 38). Die Gläubiger erhielten jeweils Fristen zur Möglichkeit des Widerspruchs. Nach der Prüfung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung ist am 10.03.2026 die Erteilung der Restschuldbefreiung beschlossen worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Einfalt vorm. Gastl Sabine ist am 01.10.2022 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrfach nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei den Beteiligten jeweils Fristen zur Erhebung von Widersprüchen eingeräumt wurden. Die Prüfungstermine erfol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Einfalt vorm. Gastl Sabine ist am 01.10.2022 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrfach nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei den Beteiligten jeweils Fristen zur Erhebung von Widersprüchen eingeräumt wurden. Die Prüfungstermine erfolgten im schriftlichen Verfahren. Nach Beendigung der Abtretungsfrist wurde über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden. Den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit gegeben, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Mit Beschluss vom 10.03.2026 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung eine Forderung hatten. Nicht berührt werden Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Unterhaltspflichten, Steuerstraftaten sowie Geldstrafen und Ordnungsgelder. Das Verfahren ist damit im Hinblick auf die Restschuldbefreiung abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2022 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen der Schuldnerin sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Die Schuldnerin wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der Schuldnerin zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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1. Die erneut vorzunehmende Prüfung der mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 28.02.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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1. Die Prüfung der bis 06.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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1. Die Prüfung der bis 23.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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1. Die Prüfung der bis 23.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.04.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
R…
7 IN 440/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Einfalt vorm. Gastl Sabine, geboren am 15.01.1965, Kemmathen 21, 91722 Arberg
Inhaber der Steinwerk-Performance e.K., Bahnhofstraße 46, 864368 Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 20519
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 04-245/22
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, Fuggerstraße 9, 86150 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 23.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 64.187,56 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalterin war eine Regelsatz incl. Mehrvergütung abzgl. 35 % in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.07.2026
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