Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Einhaus-Gruppe Property GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Römerstraße 104, 59075 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 8703
EUID
DER2404.HRB8703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 37/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Wüste
Adresse
Ostwall 56, 44135 Dortmund
Telefon
0231/20638120
Termine & Fristen
Eröffnung
18.08.2025 , 09:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2025
Einsicht Forderungsverzeichnis
08.10.2025
Berichtstermin
05.11.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
05.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Verwalten eigenen Vermögens sowie das Kaufen, Halten, Verwalten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Beraten dieser Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 18.08.2025 um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Einhaus-Gruppe Property GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin eröffnet worden. Zugleich sind mehrere weitere Insolvenzverfahren unter Führung des zuerst genannten Verfahrens verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Wüste ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 05.11.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dortmund angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, wie die Veräußerung einer 100-prozentigen Beteiligung an der Firma EXPRESSTAUSCH24 GmbH, beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 08.10.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 37/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8703 eingetragenen Einhaus-Gruppe Property GmbH, gegründet am 29.12.2015, Römerstraße 104, 59075 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Hermann Friedrich Einhaus, Horster…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 37/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8703 eingetragenen Einhaus-Gruppe Property GmbH, gegründet am 29.12.2015, Römerstraße 104, 59075 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Hermann Friedrich Einhaus, Horster Höhe 11, 59368 Werne
Geschäftszweig: Verwalten eigenen Vermögens sowie das Kaufen, Halten, Verwalten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Beraten dieser Unternehmen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.08.2025, um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 251 IN 37/25 und 251 IN 79/25, 251 IN 80/25, 251 IN 98/25, 251 IN 84/25, 251 IN 96/25, 251 IN 70/25 und 251 IN 88/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus Wüste, Ostwall 56, 44135 Dortmund, Telefon: 0231/20638120, Fax: 023120638121.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 05.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Zustimmung der Gläubigerversammlung im Sinne des § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Veräußerung der Beteiligung der Schuldnerin an der Firma EXPRESSTAUSCH24 GmbH, Beteiligung in Prozent: 100, Römerstr. 104, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8002, an die Fa. Domita UG in Gründung, Werler Str. 231, 59063 Hamm, zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.000,00 €,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
251 IN 37/25
Dortmund, 18.08.2025
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