Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6754
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Insolvenzprofil
Eisengießerei Prass GmbH
Verfahrensfortschritt
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2Erfasst
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Drehbank 17, 58285 Gevelsberg
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 6754
EUID
DER2602.HRB6754
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 13/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jörg Bornheimer
Adresse
Feithstraße 177, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Aufhebung
01.06.2026 , 08:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Gießerei und der Handel und die Verarbeitung von Gussteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eisengießerei Prass GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6754, wird heute, am 01.06.2026, um 8:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter ist Dr. Jörg Bornheimer. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Terlutter GmbH. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 13/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6754 eingetragenen Eisengießerei Prass GmbH, An der Drehbank 17, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Prass,
Verfahrensbevollmächtigte:
…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 13/13
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6754 eingetragenen Eisengießerei Prass GmbH, An der Drehbank 17, 58285 Gevelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Prass,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Terlutter GmbH, Eisenhüttenstr. 4, 40882 Ratingen
Insolvenzverwalter: Dr. Jörg Bornheimer, Feithstraße 177, 58097 Hagen
wird heute, am 01.06.2026, um 8:45 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 13/13
Amtsgericht Hagen, 01.06.2026
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