Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eitel, Gerald
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Frankenweg 10, 91463 Dietersheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRA 9762
EUID
DED3304V.HRA9762
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth
Aktenzeichen
IN 464/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr
Adresse
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.04.2025
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
05.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Eitel Gerald (Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K.) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Beteiligten haben bis zum 24.0
02.2025 Gelegenheit, Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen zu erheben. Der Insolvenzverwalter Ralf-Michael Dörr hat einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der Auslagen gestellt, worüber das Gericht beabsichtigt zu entscheiden; hierzu ist eine Anhörung des Schuldners und der Gläubigerversammlung vorgesehen. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung eines erhöhten Regelsatzes um 35 % aufgrund ungeordneter Buchführung und eingeschränkter Mitwirkung des Schuldners festgesetzt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.948.941,96 EUR zu berücksichtigen, wobei voraussichtlich ein Betrag von 61.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 05.03.2026 vorzulegen. Die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, …
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 293/18 M09 KA
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralf-Michael Dörr, Hallstraße 9, 90762 Fürth, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 135.761,51 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.02.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- keine geordnete Buchführung vorhanden. Die Unterlagen waren in einem chaotischen Zustand; es mussten Gläubiger und Debitoren mühsam ermittelt werden.
- aus persönlichen Gründen des Schuldners konnte dieser nur eingeschränkt mitwirken; dadurch entstand dem Insolvenzverwalter nicht unerheblicher Mehraufwand.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war in der Gesamtschau ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, …
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 293/18 M09 KA
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.948.941,96 € zu berücksichtigen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, …
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 293/18 M09 KA
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.948.941,96 EUR steht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters voraussichtlich ein Betrag von 61.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, …
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 293/18 M09 KA
|
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 31.01.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, …
IN 464/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eitel Gerald, geboren am 05.04.1985, Am Baumgarten 10, 91463 Dietersheim
Inhaber der Warenzentrale Eitel e.K., Dietersheim, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9762
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hans Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 293/18 M09 KA
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 88-103 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 27.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.