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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EK Invest Immobilienentwicklungs- und Handelsgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Registergericht AG Potsdam hat gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Beteiligte können einem zu prüfenden Forderungseintrag schriftlich widersprechen. Der Widerspruch muss bis zum 21.08.2024 bei Gericht eingehen und muss angeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis. Die Bekanntmachung wurde am 10. Juli 2024 vom Amtsgericht Potsdam veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
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