Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elbtainer Fitness GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 140214
EUID
DEK1101.HRB140214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 354/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.07.2024
Aufhebung
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Bereitstellung von Raum, Sportgeräten und Sportkursen gegen Mitgliedsbeiträge (Gebühren) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtiger
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbtainer Fitness GmbH, Barsbüttel, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor waren im Rahmen des Verfahrens verschiedene Schritte erfolgt: Am 19.06.2024 wurde bekanntgegeben, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden sollen, wobei der Prüfungsstichtag auf den 31.07.2024 festgelegt wurde. Bereits am 26.06.2024 waren die Mindestvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das Verfahren ist nun mit der Aufhebung nach § 200 InsO abgeschlossen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbtainer Fitness GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens sind die Mindestvergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Nachträglich angemeldete Forderungen sollte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbtainer Fitness GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens sind die Mindestvergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Nachträglich angemeldete Forderungen sollten im schriftlichen Verfahren geprüft werden, wobei der Prüfungsstichtag der 31.07.2024 war. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
wird n…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 354/19
Amtsgericht Hamburg, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sin…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sind die Mindestvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 354/19
Amtsgericht Hamburg, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sol…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 niedergelegt.
67a IN 354/19
Amtsgericht Hamburg, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sin…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 354/19
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
sol…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 354/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140214 eingetragenen Elbtainer Fitness GmbH, Kielende 3D, 22885 Barsbüttel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Atrott und Herrn Lars Graulo
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 49.322,26 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 30.536,97 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67a IN 354/19
Amtsgericht Hamburg, 28.08.2024
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