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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Schmied GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Günter Germann, wird vom Amtsgericht Frankfurt am Main behandelt. Am 09.07.2024 ist im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wird aus einer zugrunde zu legenden Summe errechnet. Da das Verfahren aufgrund der aufwendigen Fortführung des Geschäftsbetriebes, inklusive Insolvenzgeldvorfinanzierung und eines geprüften Investorenprozesses, eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Tätigkeit erfordert, ist der für die vorläufige Verwalterin maßgebliche Bruchteil der Vergütung um 25 % auf insgesamt 50 % erhöht worden. Die festgesetzte Vergütung, die Auslagenpauschale sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer sind dem Verfahren als angemessen und ausreichend erachtet worden. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
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